Greenwashing in der Schweiz
Greenwashing bezeichnet Praktiken, bei denen Unternehmen oder Organisationen ihre Produkte, Dienstleistungen oder allgemeinen Umweltleistungen fälschlicherweise als umweltfreundlich darstellen, um ein positives Image zu erzeugen, ohne substanzielle ökologische Massnahmen zu ergreifen. Dieses Phänomen kann Verbraucher täuschen und den Fortschritt echter Nachhaltigkeitsbemühungen behindern.
Greenwashing stellt eine ernsthafte Herausforderung für Verbraucher und Regulierungsbehörden dar. In der Schweiz sorgen gesetzliche Bestimmungen wie das UWG dafür, dass Unternehmen für irreführende Umweltbehauptungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Unternehmen wie otrend.ch, die Transparenz und echte Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Geschäftspraktiken stellen, spielen eine entscheidende Rolle dabei, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und den Weg für eine umweltfreundlichere Zukunft zu ebnen.
Regulatorische Massnahmen gegen Greenwashing in der Schweiz
In der Schweiz existieren spezifische Regulierungen, um Greenwashing entgegenzuwirken und Transparenz in Umweltfragen zu fördern. Das Schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Geschäftspraktiken, einschliesslich falscher oder täuschender Umweltbehauptungen. Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen machen, müssen diese klar belegen können, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
Zudem orientiert sich die Schweiz an internationalen Standards und Entwicklungen. Die Europäische Union hat beispielsweise Massnahmen ergriffen, um Greenwashing zu bekämpfen. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission ergab, dass 42 % der untersuchten Umweltbehauptungen wahrscheinlich falsch oder irreführend waren. Solche Erkenntnisse beeinflussen auch die Schweizer Politik und Regulierung, da die Schweiz bestrebt ist, mit internationalen Best Practices Schritt zu halten.
Die Regulierung von Nachhaltigkeitskommunikation, einschliesslich sogenannter «Green Claims», basiert in der Schweiz derzeit auf allgemeinen Wettbewerbs- und Werbevorschriften. Ein eigenes Gesetz oder eine spezielle Verordnung für Green Claims existiert nicht. Stattdessen kommen je nach Produkt oder Dienstleistung unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Beispielsweise variieren die Anforderungen an die Kommunikation der Recyclingfähigkeit je nach Art des zu recycelnden Produkts und finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spielt dabei eine zentrale Rolle. Es verlangt, dass Werbeaussagen, einschliesslich Green Claims, wahr, eindeutig und nicht irreführend sein müssen. Die Schweizerische Lauterkeitskommission, eine Selbstregulierungsinstitution der Kommunikationsbranche, formuliert ergänzende Grundsätze zur Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, die in der Praxis als Massstab dienen. Unternehmen müssen in der Lage sein, Umweltversprechen wie einen geringeren CO₂-Fussabdruck ihres Produkts durch unabhängige Studien oder andere Belege zu untermauern.
Beobachtung der EU-Entwicklungen
Im Schweizer Parlament gibt es derzeit keine Gesetzesinitiative zu Sustainability Claims. Die Schweizer Gesetzgebung setzt traditionell auf bestehende allgemeine Prinzipien, anstatt spezifische Regelungen zu schaffen. Allerdings verfolgt die Schweiz die Entwicklungen in der EU aufmerksam. Sollten diese konkrete Richtlinien hervorbringen, die erste Erfahrungen sammeln, könnte die Schweiz eine eigene Regulierung einführen. Solche gesetzlichen Regelungen sind häufig sektorspezifisch und berücksichtigen branchenspezifische Anforderungen.
Herausforderungen bei Importprodukten
Hersteller, die in der Schweiz Green Claims nutzen, stehen vor zusätzlichen Herausforderungen. Oft werden Werbeaussagen aus EU-Nachbarländern übernommen, insbesondere in den Regionen der Schweiz, in denen die gleiche Sprache gesprochen wird. Dabei unterscheiden sich jedoch die lokalen Gegebenheiten. Beispielsweise verfügt die Schweiz im Gegensatz zu vielen EU-Ländern nicht über ein umfassendes Recyclingsystem für Kunststoffe. Angaben zur Recyclingfähigkeit können daher in der Schweiz als unwahr oder irreführend gelten, wenn sie nicht durch einen entsprechenden Disclaimer ergänzt werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Green Claims mit den schweizerischen Gegebenheiten und Anforderungen übereinstimmen und in die Landessprachen übersetzt sind.
Corporate Social Responsibility (CSR) und Transparenz
Der Trend zur Corporate Social Responsibility (CSR) hat die Aufmerksamkeit der Schweizer Regulierungsbehörden auf Green Claims verstärkt. Der Schweizer Bundesrat vertritt zwar die Auffassung, dass Unternehmen freiwillig und bedarfsorientiert Verantwortung übernehmen sollten, jedoch wird Transparenz zunehmend vorgeschrieben.
Die FINMA legte beispielsweise 2021 Transparenzpflichten zu Klimarisiken fest, um Irreführung zu vermeiden und die nachhaltige Entwicklung des Finanzplatzes zu fördern. Zudem sieht eine neue Gesetzgebung ab 2023 Meldepflichten sowie Sorgfaltspflichten und Transparenzanforderungen zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor. Verstösse gegen diese Vorgaben können mit Bussgeldern geahndet werden.
Ab 2024 sind grosse Schweizer Unternehmen verpflichtet, detaillierte Berichte über ihre Klimaauswirkungen und ein CO₂-Reduktionsziel vorzulegen. Ergänzend dazu haben Organisationen wie die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und die Asset Management Association Switzerland (AMAS) selbstregulatorische Standards für nachhaltige Finanzprodukte und Beratung eingeführt. Diese sollen Greenwashing verhindern, indem sie klare Anforderungen an Transparenz, Berichterstattung und Ausbildung setzen.
Die Rolle von otrend.ch im Kampf gegen Greenwashing
Als Unternehmen, das sich der Nachhaltigkeit verschrieben hat, legt otrend.ch grossen Wert auf Transparenz und Authentizität in seinen Umweltbemühungen. Durch die Implementierung klarer und überprüfbarer Nachhaltigkeitsstrategien stellt otrend.ch sicher, dass alle umweltbezogenen Aussagen unserer Lieferanten fundiert und nachvollziehbar sind.
Zudem setzt otrend.ch auf transparente Kommunikation mit seinen Kunden. Durch detaillierte Informationen über unsere Produkte, wie z. B. die verwendeten Materialien oder allenfalls die Produktionsbedingungen ermöglicht das Unternehmen den Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen. Diese Offenheit fördert das Vertrauen der Kunden und stärkt die Glaubwürdigkeit der Marke. Wir etablieren laufend höhere Standards um das Bewusstsein für die Bedeutung echter Nachhaltigkeit zu schärfen.