Zuschläge für Kreditkarten-Zahlungen in der Schweiz
In der Schweiz hat das Thema Zuschläge für Kreditkartenzahlungen in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Viele Konsumenten und Unternehmen fragen sich, ob es gerechtfertigt ist, dass bei Zahlungen mit Kreditkarte Zusatzgebühren erhoben werden – und ob diese Praxis in der Schweiz wirklich notwendig ist.
Was sind Kreditkartenzuschläge?
Ein Kreditkartenzuschlag ist ein zusätzlicher Betrag, den einige Händler bei der Zahlung mit Kreditkarte auf den Kaufpreis aufschlagen. Ziel dieser Zuschläge ist es, die Gebühren abzudecken, die die Kreditkartenunternehmen den Händlern berechnen. Diese Gebühren können, je nach Kreditkarte, bis zu 3% des Transaktionswerts ausmachen. In der Schweiz liegen sie in der Regel zwischen 1% und 2%.
Für Unternehmen, besonders kleinere Händler, kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die sich im Lauf des Jahres zu hohen Kosten summiert. Die Zuschläge helfen den Händlern, diese Kosten direkt an die Kundschaft weiterzugeben und so die Marge zu schützen.
Rechtliche Situation in der Schweiz
In vielen Ländern sind Kreditkartenzuschläge mittlerweile verboten oder zumindest eingeschränkt. Die Schweiz hat jedoch keine gesetzliche Regelung, die den Händlern vorschreibt, auf solche Zuschläge zu verzichten. Es bleibt also jedem Verkäufer überlassen, ob und wie viel Zusatzgebühren für Kreditkartenzahlungen erhoben werden.
Doch ist dies überhaupt erlaubt? Die grossen internationalen Kreditkartenanbieter wie Mastercard und Visa haben eine sogenannte «Nichtdiskriminierungsklausel»: Händler dürfen grundsätzlich keinen Aufschlag für die Bezahlung mit einer Kreditkarte verlangen. Acquirer, also Vertragspartner der Kreditkartenanbieter, sind verpflichtet, diese Klausel bei den Händlern durchzusetzen. In der Schweiz hat die Wettbewerbskommission im November 2002 eine solche Klausel verboten. Dies wurde jedoch per August 2015 wieder aufgehoben.
Seit 2018 verbietet die Europäische Union Händlern die Erhebung von Kreditkarten-Zuschlägen. In der Schweiz gibt es aktuell kein solches Verbot.
Zuschläge sind vertraglich verboten
Beim Abschluss eines Akzeptanzvertrages mit dem grössten Schweizer Acquirer Worldline verpflichten sich Händler dazu, keine Zuschläge zu verrechnen. In der Praxis sieht es allerdings anders aus, die grossen Online-Shops verrechnen je nach gewählter Zahlungsart ihren Kunden Zuschläge. Nachstehende Auflistung vom 16. September 2024 zeigt ein gängiges und kundenunfreundliches Bild in der Schweiz auf. Es gibt keine Gewähr für die Richtigkeit der erhobenen Zahlen, alle Anbieter können diese täglich anpassen. Es handelt sich um eine Momentaufnahme vom 16. September 2024. Bei otrend.ch werden übrigens den Kunden NIE Zuschläge für Kreditkartenzahlungen oder anderweitige Transaktionsgebühren verrechnet.
Anbieter | Zuschlag |
brack.ch | 2% |
digitec.ch | Visa, Mastercard 2% Diners 3% |
galaxus.ch | Visa, Mastercard2% Diners 3% |
Hotelplan (im Reisebüro) | 1.50% |
hotelplan.ch | CHF 20 |
Kuoni | bis CHF 5000: CHF 50 ab CHF 5000: CHF 100 |
mediamarkt.ch | 2% bis 2.5% |
microspot.ch | 2% |
nettoshop.ch | 1.6% bis 1.9% |
Swiss | Europaflüge CHF 11, sonst CHF 22 Ab Juni 2016: 1.65%, maximal CHF 30 |
TUI Suisse | Hotels, Badeferien 1.5% Ferienwohnungen, Ferienhäuser CHF 25 |
Es gibt allerdings Richtlinien und Empfehlungen der Finanzaufsicht sowie der Kreditkartenfirmen. Visa und Mastercard etwa gestatten grundsätzlich keine unrechtmässig hohen Zuschläge und fordern Transparenz. Händler sind also verpflichtet, Kunden darüber zu informieren, wenn sie Zusatzkosten berechnen. Einige Unternehmen wie auch otrend.ch entscheiden sich dennoch bewusst gegen solche Zuschläge, um Kunden eine attraktive, barrierefreie Zahlungsmöglichkeit zu bieten.
Warum erheben Unternehmen diese Gebühren?
Die Gründe für die Erhebung von Zuschlägen sind oft wirtschaftlicher Natur. Kreditkartengebühren stellen vor allem für kleinere Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar. Indem diese Gebühren weitergegeben werden, können sich Unternehmen finanzielle Flexibilität verschaffen und ihre Margen sichern. Für Unternehmen im Online-Handel, bei denen bargeldlose Zahlungen dominieren, sind diese Gebühren ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.
Auswirkungen auf Konsumenten
Für Konsumenten können Zuschläge ärgerlich sein, da sie den Einkauf verteuern und oft erst bei der Zahlung sichtbar werden. Diese Praxis führt häufig zu einer stärkeren Nutzung alternativer Zahlungsmethoden wie TWINT oder der Banküberweisung. Einige Konsumentenschutzorganisationen in der Schweiz setzen sich daher für eine bessere Regulierung dieser Zuschläge ein.
Zusammengefasst bleibt das Thema Kreditkartenzuschläge in der Schweiz ein komplexes Feld. Für Händler bieten sie eine Möglichkeit, die Transaktionskosten zu minimieren, während Konsumenten mit höheren Kosten konfrontiert werden. Da die Schweizer Gesetzgebung hier bisher keine Einschränkungen vorgibt, wird es vorerst wohl den Marktteilnehmern überlassen bleiben, eine faire Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Konsumentenfreundlichkeit zu finden.